AGB

§1 Geltung

Zwischen dem Angebotsanfrager (nachfolgend »Auftraggeber« genannt) und Spartacus Realestate  gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§2 Auftragsgegenstand

Der Auftraggeber beauftragt Spartacus Realestate, ihm Angebote von Wohnobjekten, die ihm vorher nicht bekannt gewesen sind, nachzuweisen.

§3 Leistungen

SpartacusRealEstatebemüht sich, Gelegenheiten zu schaffen mit dem Ziel des Abschlusses eines Mietvertrags. Der Nachweis von Wohnobjekten aus dem Bestand durch die Agentur ist für den Auftraggeber kostenlos. Spartacus Realestate leistet keine Beratung in Rechts-, Finanz- und Steuerangelegenheiten und keine Dolmetscherdienste.

§4 Haftung der Spartacus Realestate 

Trotz aller Sorgfalt kann für Richtigkeit und Vollständigkeit von Angeboten keine Haftung übernommen werden.

§5 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Sollte dem Auftraggeber ein Angebot schon bekannt sein, so ist Spartacus Realestate umgehend unter Nennung der Quelle zu unterrichten.

§6 Mitteilung über den Abschluss eines Mietvertrags

Der Abschluss eines Mietvertrages oder das Nichtzustandekommen desselben (mündlich/schriftlich) für eines der bekannt gegebenen Objekte oder mit einem der bekannt gegebenen Anbieter ist der Spartacus Realestate umgehend mitzuteilen.

§7 Gerichtsstand

Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz der Spartacus Realestate vereinbart ansonsten gilt die gesetzliche Regelung.

§8 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.